Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für Aufträge zwischen grafiZ Klaus Zahneißen und seinen Auftraggebern.

1. Angebote, Auftragsvergabe

Nach einem Erstkontakt zwischen Auftraggeber und grafiZ Klaus Zahneißen werden Inhalte und Umfang des Projektes und alle damit verbundenen Leistungen abgeklärt. Darauf wird ein schriftliches Angebot erstellt. Sämtliche Angebote sind bis zur endgültigen Auftragserteilung unverbindlich und freibleibend, längstens gültig 4 Wochen nach Ausstellungsdatum. Weitere, vom Auftraggeber später geäußerte Wünsche in Bezug auf Inhalt und Umfang der Leistungen werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand gemäß des jeweiligen Stundensatzes für die angefallene Arbeit verrechnet, außer es erfolgt ein erneuter konkreter Vertragsschluss über den neuerlichen Mehraufwand zu einem konkreten Preis. Der Auftraggeber wird vor Ausführung der Mehraufwendungen über die voraussichtliche Höhe der Preisüberschreitung informiert. Die Auftragserteilung erfolgt durch mündliche oder schriftliche Zusage des Auftraggebers bzw. durch die Zusendung der für den Auftrag benötigten Vorlagen, Materialien und/oder Daten. Die Bestätigung erfolgt durch schriftliche Zusage des Auftragnehmers und/oder durch den Beginn der Auftragsausführung. Möchte der Auftraggeber von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und grafiZ Klaus Zahneißen zurücktreten, ist ein angemessener Unkostenbeitrag zu entrichten. Bereits entstandene Kosten, durch in Anspruch genommene Dienstleistungen oder Produkte (bereits geleistete Arbeitsstunden, Auslagen etc.), sind zusätzlich zu den Unkosten zu begleichen.

2. Entgelt, Honorare

Jedes Angebot wird von grafiZ Klaus Zahneißen für den Auftraggeber individuell erstellt. Die Preise gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag und sind nicht auf andere Aufträge oder Personen übertragbar.

Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann grafiZ Klaus Zahneißen Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug sofort ab Fälligkeit.

Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Lektorat, Fotoarbeiten, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten. Der Auftraggeber erstattet grafiZ Klaus Zahneißen die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

3. Leistungen

grafiZ Klaus Zahneißen stellt seine Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages mit dem Auftraggeber bereit. Die Dienstleistungen werden bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen von grafiZ Klaus Zahneißen, in Rücksprache mit dem Auftraggeber angepasst. grafiZ Klaus Zahneißen ist bemüht, die vertraglich in Anspruch genommenen Produkte und Dienstleistungen termingerecht zu vollziehen. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vorher vereinbart bzw. durch den Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt wurden. Falls eine Überschreitung des Liefertermins durch Verschulden Seitens grafiZ Klaus Zahneißen eintritt, so kann der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung lediglich vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, sofern grafiZ Klaus Zahneißen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

4. Haftung

Für die in den Dienstleistungen und Produkte gezeigten Informationen und Inhalte wie Texte, Bilder, Fotos, Videos etc. ist allein der Auftraggeber verantwortlich. grafiZ Klaus Zahneißen haftet nicht für Folgeschäden. Mit Erteilung der Produktions- und/oder Veröffentlichungsfreigabe für Artikel und Präsentationen durch den Auftraggeber liegt jede Verantwortung für deren inhaltliche und rechtliche Richtigkeit beim Auftraggeber.

5. Verpflichtungen des Auftraggebers

Für die Erfüllung der im Vertrag abgemachten Dienste verpflichtet sich der Auftraggeber, das benötigte Daten-Material an grafiZ Klaus Zahneißen zu liefern. Erfolgt dies nicht auf elektronischem Wege oder Datenträger, werden die entstehenden Konvertierungskosten zusätzlich berechnet. Für die Beschaffung der Urheberrechte von Texten, Bildern, etc. ist der Auftraggeber für seine gelieferten Werke selbst zuständig. grafiZ Klaus Zahneißen geht grundsätzlich davon aus, dass der Auftraggeber für sämtliche von ihm angelieferte Materialien (Text, Bild, etc.) zur Gestaltung seiner Artikel die Nutzungsrechte besitzt. Eventuelle rechtliche Ansprüche aus Verletzungen von Urheber- und/oder Leistungsschutzrechten dritter durch die Verwendung der gelieferten Materialien sind gegenüber grafiZ Klaus Zahneißen nicht geltend zu machen.

6. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbungs-Vorbehalt

Durch die beidseitige Erfüllung der Leistungspflichten gehen sämtliche Veröffentlichungsrechte auf den Auftraggeber über. grafiZ Klaus Zahneißen hat das Recht, auf den Produkten seiner Dienstleistung als Urheber genannt zu werden. Beansprucht der Auftraggeber die Urheberrechte an von grafiZ Klaus Zahneißen erstellten Produkten für sich, ist die finanzielle Abweichung schriftlich zu vereinbaren.

Der grafiZ Klaus Zahneißen erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Sämtliche Arbeiten von grafiZ Klaus Zahneißen, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind. Ohne Zustimmung von grafiZ Klaus Zahneißen dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig. Die Werke von grafiZ Klaus Zahneißen dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. grafiZ Klaus Zahneißen räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, grafiZ Klaus Zahneißen und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von grafiZ Klaus Zahneißen. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist grafiZ Klaus Zahneißen bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann grafiZ Klaus Zahneißen zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von grafiZ Klaus Zahneißen unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von grafiZ Klaus Zahneißen nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von grafiZ Klaus Zahneißen formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

grafiZ Klaus Zahneißen bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

7. Datenlieferung und -Handling

grafiZ Klaus Zahneißen ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten. Stellt grafiZ Klaus Zahneißen dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von grafiZ Klaus Zahneißen vorgenommen werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet grafiZ Klaus Zahneißen nicht.

8. Mengentoleranzen bei Druckerzeugnissen

Bei Druckaufträgen können Mengentoleranzen auftreten, d. h. die bestellte Auflage kann bis zu 10 % höher bzw. geringer ausfallen. Mehr- oder Minderauflagen können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

9. Preise und Zahlungskonditionen

Die Abrechnung erfolgt aufgrund der vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertrages. Wenn nicht, gelten die Preise und Zahlungskonditionen des jeweils angefallenen Stundensatzes. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Preise fristgerecht zu bezahlen (i. d. R. Zahlbar sofort, ohne Abzug nach Rechnungseingang). Bei Zahlungsverzug ist grafiZ Klaus Zahneißen berechtigt, die vertraglichen Leistungen zu unterbinden und Verzugszinsen zu belasten. grafiZ Klaus Zahneißen behält sich vor zu jedem Zeitpunkt des laufenden Projektes eine Zwischenrechnung anhand des bis dahin angefallenen Stundenaufwands, der erbrachten Leistungen oder gelieferten Artikel, zu stellen. In der Regel gilt, wenn nicht anderweitig schriftlich festgelegt, eine Teilzahlung von 50% vor Beginn des Erbringens einer Dienstleistung und vor Produktionsbeginn für grafische Erzeugnisse (z.B. Druckartikel) als vereinbart.

10. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.11.2013 und behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

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